Sitzvergabe

(Letzte Aktualisierung: 22.10.2022)

Die abgegebenen Stimmen müssen nach der Wahl in Mandate umgerechnet werden. Zum einen müssen die Sitze für jede Partei berechnet werden. Anschließend muss aber auch festgestellt werden, welche Kandidaten diese Sitze erhalten.

Die Sitzvergabe befindet sich an der Schnittstelle zwischen juristischen, mathematischen und politischen Erwägungen.

Werden auch Sitze landesweit vergeben?

Nein, die Mandatsverteilung erfolgt rein auf Wahlkreis-, also Bezirksebene. Einen landesweiten Mandatsausgleich gibt es nicht.

Was passiert mit erfolgreichen Direktkandidaten, wenn die Partei unter 5 % bleibt?

In diesem – sehr unwahrscheinlich – Fall wird auch das Direktmandat nicht vergeben. Hierin liegt ein Unterschied zum Bundestagswahlrecht. Stattdessen rückt dann der Direktkandidat mit der nächsthöheren Stimmenzahl nach. (Art. 43 Abs. 2 LWG)

Gibt es Überhangmandate?

Ja, wenn eine Partei in einem Bezirk mehr Direktmandate erreicht hat als ihr nach den Gesamtstimmen zustehen würden, erhält sie Überhangmandate. Es werden also alle gewählten Direktkandidaten berücksichtigt und erhalten Stimmen im Landtag. (Art. 44 Abs. 2 Satz 1 LWG)

Werden die Überhangmandate ausgeglichen?

Ja, das bayerische Landtagswahlrecht kennt (schon deutlich länger als das Bundestagswahlrecht) für diese Fall Ausgleichsmandate, die an die anderen Parteien vergeben werden. Dies geschieht dadurch, dass die Zahl der auf den Wahlkreis (Bezirk) entfallenden Sitze solange erhöht wird, bis keine Partei mehr Stimmkreismandate erhalten hat als ihr zustehen. (Art. 44 Abs. 2 Satz 2 LWG)

Dies führt dazu, dass die Mandate für die übrigen Parteien mehr werden, sodass alle Parteien entsprechend ihrer Stimmenzahl gleichmäßig berücksichtigt werden. Diese zusätzlichen Mandate werden gemeinhin als Ausgleichsmandate bezeichnet, auch wenn das Landeswahlgesetz diesen Begriff selbst nicht verwendet.

Erfolgt dann auch ein Ausgleich zwischen den Bezirken?

Nein, das wird nicht getan. Kommen in einem Bezirk viele Überhangmandate vor, wird dieser Effekt durch Ausgleichsmandate weiter verstärkt. Der Bezirk hat dann also mehr Mandate als eigentlich im Gesetz vorgesehen und aufgrund der Bevölkerungszahl gerechtfertigt,

Insofern wäre es logisch, die Mandatszahl für die übrigen Bezirke auch entsprechend zu erhöhen, sodass der Landtag dann insgesamt größer wird. Dies ist allerdings nicht vorgesehen und wird so auch nicht praktiziert. Damit sind Bezirke mit vielen Überhangmandaten im Landtag überrepräsentiert.

Wie werden die Mandate auf die Bezirkslisten verteilt?

Die Verteilung erfolgt von „oben nach unten“ auf die Kandidaten der Bezirksliste der Parteien. Dabei richtet sich die Reihenfolge aber nach der persönlichen Stimmenzahl, nicht nach dem Listenplatz.

Welche Stimmen zählen für die persönliche Stimmenzahl?

Hier werden die Erst- und die Zweitstimmen jedes Kandidaten addiert. Die reinen Listenkandidaten haben damit viel geringere Chancen auf den Einzug in den Landtag, da für sie ja keine Erststimmen abgegeben werden können.

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