Grundlagen

(Letzte Aktualisierung: 23.10.2022)

Bevor man die Feinheiten der Wahlaufstellung, der Wahldurchführung und der Mandatsverteilung verstehen kann, braucht man zunächst ein Verständnis für die Grundlagen des Bundestagswahlrechts, seine prägenden Begriffe und seine Systematik.

Dieses Kapitel soll eine erste Hinführung darstellen, um die Prinzipien der Bundestagswahl zu verinnerlichen.

Nach welchen Gesetzen richtet sich die Bundestagswahl?
Ist das Bundestagswahlrecht verfassungskonform?

Ja, mittlerweile wohl schon. Nach den Urteilen des Bundesverfassungsgerichts in den Jahren 2008 und 2012 wurde das Bundeswahlgesetz reformiert und ist jetzt wohl rechtmäßig.

Was ist das Wahlgebiet?

Wahlgebiet ist die gesamte Bundesrepublik. Diese Bezeichnung hat im Endeffekt wenig Bedeutung und wird auch kaum verwendet.

Was ist ein Wahlkreis?

Ein Wahlkreis ist das Gebiet, für das ein Direktkandidat gewählt wird. Ein Wahlkreis besteht meist aus mehrere Landkreisen, in großen Städten teilweise auch nur aus einigen Stadtteilen.

Die Wahlkreiseinteilung ergibt sich aus Anlage 2 zum Bundeswahlgesetz. Diese wird in aller Regel kurz vor Beginn der Aufstellungsfrist neu verabschiedet.

Was ist ein Wahlbezirk?

Die Wahlbezirke sind lediglich administrative Einheiten für die Durchführung und Auszählung der Wahl.

In jedem Wahlbezirk gibt es einen Wahlvorsteher und einen Wahlvorstand (§ 8 Abs. 1 Satz 1 BWahlG), um die Stimmzahlen festzustellen, damit diese zusammengefasst und das Ergebnis auf Wahlkreis- und Landesebene aufaddiert werden kann.

Für den Ausgang der Wahl ist das Ergebnis in einem einzelnen Wahlbezirk ohne Bedeutung, es zählen die Erststimmen im Wahlkreis und die Zweitstimmen im Bundesland.

Was ist die Wahlkreiskommission?

Die Wahlkreiskommission ist ein Gremium, das die Einteilung der Wahlkreise bewerten und Vorschläge über deren Neueinteilung machen soll (§ 3 Abs. 3 BWahlG). Die Wahlkreiskommission wird vom Bundespräsidenten ernannt und besteht aus dem Präsidenten des Statistischen Bundesamtes, einem Richter des Bundesverwaltungsgerichts und fünf weiteren Mitgliedern (§ 3 Abs. 2 BWahlG).

Was ist die Wahlrechts-Reformkommission?

Die Reformkommission gemäß § 55 BWahlG soll Vorschläge zur Neuregelung des Bundestagswahlrechts machen. Sie wird vom Bundestag eingesetzt und soll bis 30.06.2023 über ihre Ergebnisse berichten.

Neben allgemeinen Änderungsvorschlägen sieht der gesetzliche Auftrag ausdrücklich folgende Themen vor:

  • Wahlrechts ab 16 Jahren
  • Dauer der Legislaturperiode
  • Modernisierung der Parlamentsarbeit
  • Gleichberechtigung von Frauen und Männern auf den Kandidatenlisten und im Bundestag

Diese Kommission ist im Gesamtzusammenhang mit den Bemühungen um ein neues Bundestagswahlrecht und eine Verkleinerung des Bundestags zu sehen.

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