(Letzte Aktualisierung: 21.01.2024)
Diese Seite zum bayerischen Landtagswahlrecht wird nach und nach entstehen.
Der Bayerische Landtag ist das zentrale Organ der Politik im Freistaat. Die Abgeordneten erlassen die Gesetze und wählen die Staatsregierung und die Richter. Indirekt können Initiativen aus dem Landtag auch die Gesetzgebung auf Bundesebene beeinflussen.
Diese Seiten beschäftigen sich mit dem Wahlrecht zum Bayerischen Landtag. Dieses entscheidet, welche Kandidaten nominiert werden können und wie die abgegebenen Stimmen in Landtagsmandate umzurechnen sind.
Sie richtet sich an interessierte Bürger, Parteien, Kandidaten und Wahlbeamte gleichermaßen.
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