(Letzte Aktualisierung: 12.06.2024)
Die eigentliche Landtagswahl findet normalerweise an einem Sonntag im Herbst statt. An diesem Tag sind alle bayerischen Bürger aufgerufen, ihre Stimmen abzugeben. In der Regel finden gleichzeitig die Bezirkstagswahlen statt, die nach einem ganz ähnlichen Prinzip funktionieren, hinter der Landtagswahl aber meist deutlich in den Hintergrund treten.
Diese traditionelle Präsenzwahl im Wahllokal ist mittlerweile weit weniger bedeutend, da die Briefwahl eine immer größere Rolle einnimmt. Die wesentlichen Ausführungen, insbesondere zur Bedeutung der Wahlkreuze, gelten natürlich für beide Formen der Stimmabgabe.
Inhalt
Wie viele Wahlzettel bekommt man?
Für den Landtag erhält man zwei Wahlzettel, einen kleinen für den Stimmkreiskandidaten und einen großen für die Wahlkreisliste. Die Erststimme und die Zweitstimme werden also auf zwei unterschiedlichen Wahlzetteln abgegeben. Hierin liegt ein Unterschied zur Bundestagswahl.
Neben diesen beiden weißen Stimmzetteln erhält man noch zwei blaue Stimmzettel für die Wahl des Bezirkstags. (Sofern die Bezirkstagswahl, was die Regel ist, gleichzeitig mit der Landtagswahl stattfindet.) Auch hier gibt es einen kleinen und einen großen Stimmzettel, da das Wahlsystem praktisch identisch ist.
Kann man Direktkandidaten und Bezirksliste unterschiedlicher Parteien wählen?
Ja, das ist voneinander unabhängig.
Kann man auch zwei Erststimmen oder zwei Zweitstimmen abgeben?
Nein. Man kann nur maximal eine Erststimme und maximal eine Zweitstimmen abgeben.
Verzichtet man bspw. auf die Erststimme, bedeutet dies nicht, dass man deswegen zwei Zweitstimmen abgeben könnte.
Kann man auf dem großen Stimmzettel auch eine Partei statt eines Kandidaten wählen?
Die Stimme für einen Kandidaten ist gleichzeitig eine Stimme für die Partei. Die Parteistimmen sind die Stimmen aller Kandidaten der Partei, aufsummiert. Insofern kommt die Stimme also immer auch der Partei zugute.
Will man partout keinen bestimmten Kandidaten einer Partei wählen, kann man entweder mehrere beliebige Kandidaten der Partei ankreuzen. Weil das eigentlich unzulässig ist, kann die Stimme dann keinem Kandidaten zugerechnet werden. Für die Partei bleibt die Stimme aber gültig, weil klar ist, dass man die Partei wählen wollte. Alternativ kann man auch ein Kreuz im Kopf der Parteiliste setzen, wo es aber eigentlich kein dafür vorgesehenes Feld gibt.
Ist die Zweitstimme mehr wert als die Erststimme?
Nein, die beiden Stimmen sind genau gleich viel wert. Während bei der Bundestagswahl nur die Zweitstimmen über die Mandatsverteilung entscheiden, werden bei der bayerischen